Datenschutzrichtlinie für PlazaCubes

Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 28. Februar 2024, 10:19 Uhr

AGB‘s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Plaza Cubes GmbH, Hammer Straße 19,

40219 Düsseldorf, Deutschland, im Folgenden Plaza Cubes genannt.

1. Geltung / Leistungsumfang

Plaza Cubes räumt dem Kunden das Recht ein, Arbeitsplätze innerhalb des von Plaza

Cubes betriebenen Business-Centers zu nutzen sowie Serviceleistungen von Plaza

Cubes in Anspruch zu nehmen. Zwischen den Parteien besteht kein Miet- oder

Pachtverhältnis.

Plaza Cubes leistet vertragsgemäß und innerhalb der angegebenen Geschäftszeiten,

sowie innerhalb des Vereinbarungsumfangs. Höhere Gewalt oder durch technische

Missstände verursachte Störungen sind davon ausgenommen.

2. Reservierung / Sicherheitsleistung / Wartelisteneintrag

Der Kunde hat die Möglichkeit im Onlinereservierungssystem von Plaza Cubes eine

Reservierung der Arbeitsplätze sowie Serviceleistungen für einen in der Zukunft

liegenden Zeitraum vorzunehmen.

Die Reservierung ist für beide Seiten verbindlich. Für die Reservierung ist eine

Sicherheitsleistung zu erbringen. Die Höhe der Sicherheitsleistung ist abhängig vom Typ

der reservierten Serviceleistung und von der im Moment der Vornahme der

Reservierung gültigen Preisliste. Kommt es anschließend zum Vertragsschluss, so wird

die Sicherheitsleistung unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer mit dem Endpreis

verrechnet.

Der Kunde hat die Möglichkeit seine Reservierung vor Vertragsabschluss zu stornieren.

Eine Stornierung der Reservierung ist seitens des Kunden mit einer Stornogebühr i.H.v.

50% der Sicherheitsleistung inkl. Mehrwertsteuer verbunden, die Sicherheitsleistung

wird dem Kunden abzüglich der Stornogebühr zurückerstattet.

Ist der gewünschte Termin vollständig ausgebucht, so hat der Kunde die Möglichkeit sich

in die Warteliste von Plaza Cubes eintragen zu lassen. Im Fall einer Absage eines

anderen Kunden wird der Kunde auf der Warteliste durch Plaza Cubes kontaktiert. Der

Wartelisteneintrag ist unverbindlich.

3. Vertragsabschluss / Sicherheitsleistung/ Zahlung, Nichtzahlung des

Entgeltes / Pfandrecht

Der Vertrag kommt durch beiderseitige Unterschrift des Vertragsformulars zustande.

Der Kunde zahlt eine Sicherheitsleistung von 1 Bruttoservicevergütung. Die

Sicherheitsleistung ist bis zum Beginn des Büroservicevertrages fällig. Ein Anspruch auf

Serviceleistungen bzw. Einzug in die Büroräume entsteht erst nach dem

Zahlungseingang. Die Sicherheitsleistung haftet für alle Ansprüche von Plaza Cubes

gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund.

Die Servicevergütung ist vor der ersten Nutzung der Arbeitsplätze und vor

Inanspruchnahme der Serviceleistungen in voller Höhe zu zahlen, danach (im Falle

einer automatischen Vertragsverlängerung gem. §7) monatlich bis zum Monatsersten im

Voraus und ohne Abzüge. Der Leistungsumfang ist in der jeweiligen Anlage festgelegt.

Die Servicevergütung ist unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme.

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den

Zahlungseingang an. Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen von Plaza

Cubes nebst ihrer Haftung, ohne dass der Kunde von der Zahlung für die Vertragszeit

oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.

Im Fall einer Rückbelastung (Mangeldeckung, Widerspruch, etc.) der eingezogenen

Entgelte wird ein Pauschalbetrag von € 36,00 zzgl. Bankgebühren berechnet.

Plaza Cubes berechnet Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz. Bei

Zahlungsverzögerungen wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5 pro

Mahnung berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt

unberührt. Anfallende Kosten des Mahnverfahrens sowie für die Inanspruchnahme eines

Inkassounternehmens trägt der Kunde. Darüber hinaus wird Plaza Cubes von ihrem

Pfandrecht an pfändbaren Gegenständen in den Büroräumen Gebrauch machen.

4. Rechte und Pflichten / Renovierungsgebühr

Plaza Cubes verpflichtet sich zur absoluten Vertraulichkeit und Verschwiegenheit in

jeder Hinsicht. Informationen werden nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden an

Dritte weitergegeben.

Plaza Cubes ist nicht verpflichtet Einschreiben, Bestellungen und Rechnungen etc.

anzunehmen, insbesondere dann nicht, wenn sich daraus Verpflichtungen und Kosten

für Plaza Cubes ergeben.

Der Kunde verpflichtet sich alle die ihm von Plaza Cubes zur Nutzung/Mitbenutzung zur

Verfügung gestellten Räume, Einrichtungen, Schlüssel und Geräte pfleglich zu

behandeln. Der Kunde haftet für Beschädigungen und Verluste.

Der Kunde ist verpflichtet, alle für seinen Betrieb erforderlichen Versicherungen,

insbesondere eine Betriebshaftpflichtversicherung, abzuschließen sowie diese für die

Dauer des Vertragsverhältnisses auf seine Kosten aufrechtzuerhalten und Plaza Cubes

auf Verlangen nachzuweisen.

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Leistungen von Plaza Cubes, zu denen er Plaza

Cubes beauftragt hat und die über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgehen, auch

ohne vorherige Auftragsbestätigung anzuerkennen.

Die Geschäftsräume, Adresse und Telekommunikations- sowie Interneteinrichtungen

von Plaza Cubes dürfen nicht zur Übermittlung oder Weiterleitung unrechtmäßiger oder

anstößiger Inhalte, Materialien bzw. für Publikationen dieser Art sowie zu

ungesetzlichen, betrügerischen oder unehrenhaften Zwecken benutzt werden. Plaza

Cubes ist für die Art und Weise sowie den Inhalt der von ihr in Namen und im Auftrag

des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht in Verantwortung zu ziehen. Für den Fall

einer Inanspruchnahme von Plaza Cubes in zivil-, strafrechtlicher sowie

ordnungsbehördlicher Hinsicht sind der Kunde sowie deren Personal und Mitarbeiter zu

vollem Schadensersatz verpflichtet.

Verderbliche, schädliche, gefährliche Materialien oder Materialien, die ein Gewicht über

5 kg, ein Längenmaß von über 45 cm, bzw. ein Raummaß von über 30,5 cm haben,

dürfen nicht an die Adresse von Plaza Cubes geliefert werden. Plaza Cubes ist nicht zur

Annahme oder Weiterleitung von Materialien der vorbezeichneten Art verpflichtet.

Plaza Cubes ist unter keinen Umständen gegenüber Dritten für den Inhalt der Briefe,

Telefaxe, Mitteilungen oder Handlungen verantwortlich, welche Plaza Cubes im Auftrag

des Kunden bearbeitet hat, oder welche Plaza Cubes aufgrund des Servicevertrages mit

dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt. Der Kunde hat Plaza Cubes von jeder

Inanspruchnahme freizustellen.

Spätestens am Tag der Beendigung der Vertragslaufzeit übergibt der Kunde die

Büroräume in demselben Zustand wie bei der Übernahme. Bei Vertragsende hat der

Kunde die Arbeitsplätze am letzten Vertragstag zu verlassen. Sind nach Verlassen der

Arbeitsplätze durch den Kunden Arbeiten zur Wiederherstellung des

Ursprungszustandes notwendig, die über eine Grundreinigung hinausgehen, so werden

diese ausschließlich durch Plaza Cubes-Fachfirmen durchgeführt und dem Kunden

gesondert in Rechnung gestellt, wenn deren Notwendigkeit auf das Verhalten des

Kunden oder seiner Gehilfen zurückzuführen ist.

Beim Auszug des Kunden, oder wenn der Kunde auf seinen Wunsch hin andere

Arbeitsplätze innerhalb des Business-Centers nutzt, wird eine Gebühr für Renovierung

zur Begleichung von anfallenden Kosten für die Reinigung und Überprüfung sowie zur

Versetzung der Arbeitsplätze in den ordentlichen Zustand berechnet. Die Gebühr beträgt

20 Euro pro Quadratmeter. Bei Kunden, die einen Dedicated Desk nutzen, gilt ein

Arbeitsplatz als 8 Quadratmeter. Plaza Cubes behält sich das Recht vor, zusätzliche

angemessene Gebühren für Reparaturen, die über die übliche Abnutzung hinausgehend

erforderlich sind, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Dem Kunden ist nach Vertragsende die Nutzung der Geschäftsadresse und ihrer

Bestandteile untersagt. Unterlässt der Kunde diese Pflicht, ist er in Höhe der vertraglich

vereinbarten Vergütung solange zum Schadensersatz verpflichtet, bis die

Inanspruchnahme endet.

Der Kunde verpflichtet sich, keine Plaza Cubes-Mitarbeiter während der Vertragslaufzeit

und sechs Monate nach Vertragsende abzuwerben. Andernfalls verpflichtet sich der

Kunde zur Zahlung einer Abwerbegebühr an Plaza Cubes in Höhe des dreifachen

Brutto-Monatsgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters.

5. Benutzung der Arbeitsplätze / bauliche Änderungen durch den

Kunden / Werbemaßnahmen

Die Arbeitsplätze dürfen nur als Büroplätze bzw. Büroräume und nur zu gewerblichen

Zwecken benutzt werden. Die Unterviermietung bzw. eine sonstige

Gebrauchsüberlassung an Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung von Plaza Cubes

erfolgen. Das Halten von Haustieren in den Büroräumen ist untersagt. Der Kunde hat

jedes Verhalten zu unterlassen, welches die Nutzung anderer Büros beeinträchtigt,

insbesondere Lärm und Geruch, hier ausdrücklich Zigaretten- und Zigarrengeruch.

Bricht der Kunde das Rauchverbot, so hat er in jedem Fall eine Strafe i.H.v. € 99,00 an

Plaza Cubes zu zahlen. Darüber hinaus haftet der Kunde für alle Schäden, die im

Zusammenhang mit dem Rauchen entstehen, insbesondere zahlt er die

Feuerwehreinsatzgebühr. Der Kunde erhält pro Arbeitsplatz einen Büroschlüssel sowie

eine Zutrittskarte/Chip; zusätzliche Schlüssel/Karten/Chips laut Preisliste. Bei Verlust

eines Schließmittels ist ein Erstattungsbetrag in Höhe von € 250,00 je verlorenes

Schließmittel zu zahlen.

Der Kunde darf keine baulichen Veränderungen, insbesondere Um- und Einbauten,

Installationen etc. ohne schriftliche Einwilligung der Plaza Cubes vornehmen. Des

Weiteren darf der Kunde keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher

oder ähnliches, sowie keine Vervielfältigungsgeräte in den Büroräumen anschließen. Er

haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den von ihm vorgenommenen

Änderungen entstehen.

Maßnahmen zur Verbesserung des Mietobjektes und des Gesamtobjektes oder

Energiesparmaßnahmen dürfen vom Eigentümer vorgenommen werden. Der Plaza

Cubes-Kunde wird aus den sich hieraus evtl. ergebenden Beeinträchtigungen (Baulärm,

Bauschmutz) keine Rechte wie Schadensersatzansprüche oder Minderungen der

Servicevergütung geltend machen.

Namens- und Werbeschilder bzw. Plakate oder sonstige Werbemittel dürfen

ausschließlich an den hierzu von Plaza Cubes vorgesehenen Flächen angebracht

werden.

6. Organisatorisches

Plaza Cubes und/oder ein Beauftragter können die Arbeitsplätze zur Prüfung ihres

Zustandes oder aus anderen wichtigen Gründen betreten. Ist der Servicevertrag

fristgerecht gekündigt, so darf Plaza Cubes und/oder ein Beauftragter die Arbeitsplätze

zusammen mit Interessenten während der Geschäftszeit betreten, wenn Plaza Cubes

das Betreten rechtzeitig ankündigt. Bei Ausfällen eines Managers/Empfangskraft bemüht

sich Plaza Cubes schnellstmöglich um eine Vertretung. In Ausnahmefällen kann es

jedoch vorkommen, dass die Bereitstellung einer Vertretungskraft kurzfristig nicht

möglich ist. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche gegen Plaza Cubes ableiten.

7. Vertragsdauer, automatische Vertragsverlängerung, Nicht-Gültigkeit

der Rabatte bei Vertragsverlängerung / Kündigungen / Verlassen des

Business-Centers durch Kunden / Stornierungsbedingungen

Kündigungen müssen in Textform erfolgen. Die Dedicated-Office (private Büro) -Verträge

haben eine Laufzeit von 60 Kalendertagen und sind mit einer Frist von 60 Kalendertagen

zum Monatsende kündbar. Alle weiteren Verträge haben eine Laufzeit von 30

Kalendertagen und sind mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende kündbar.

Befristete Verträge können während der Vertragslaufzeit nicht ordentlich gekündigt

werden.

Sollte der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt werden, so verlängert er sich automatisch

um die gleiche Laufzeit und zu den dann gültigen Tarifen.

Wurde beim Abschluss des Vertrages dem Kunden ein Rabatt gewährt, so gilt dieser

nicht mehr für die Vertragsverlängerung. Das Entgelt für die Zeit ab der

Vertragsverlängerung wird nach aktuellen Tarifen ohne Berücksichtigung von jeglichen

Rabatten berechnet.

Sollte der Kunde die Arbeitsplätze nach Vertragsende, bei Kündigung oder bei fristloser

Kündigung nicht termingerecht verlassen oder nicht in den Zustand vor der ersten

Nutzung zurückversetzen, so verpflichtet er sich an Plaza Cubes für jeden

angefangenen Kalendertag eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen. Die Höhe der

Nutzungsausfallentschädigung wird ermittelt, indem zuerst der Tagessatz des

Vertragstarifs errechnet wird. Von diesem Tagessatz sind als

Nutzungsausfallentschädigung 200% je angefangenen Kalendertag zu leisten. Eine

weitergehende Schadensersatzforderung seitens Plaza Cubes bleibt hiervon unberührt.

Verträge können von Plaza Cubes aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ohne

Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn der Vertragspartner seinen

vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Gründe für eine fristlose Kündigung:

Mehr als zweiwöchiger Verzug mit einer Zahlung, erhebliche Verstöße gegen die

Hausordnung, vertragswidriger Gebrauch der Büroräume, unbefugte Überlassung von

Räumen und Einrichtungen an Dritte, sitten-, straf- oder ordnungswidriger

Geschäftsgegenstand oder Verhalten des Vertragspartners innerhalb des Mietobjektes,

grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten und vergleichbare

Vertragsverletzungen. Ein Recht zur fristlosen Kündigung besteht auch dann, wenn über

das Vermögen des Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein

gerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird oder die Eröffnung eines solchen

Verfahrens mangels einer die Kosten deckenden Massen abgelehnt wird.

Im Falle einer fristlosen Kündigung hat der Kunde innerhalb von 3 Werktagen nach

Eingang der Kündigung den Arbeitsplatz zu verlassen, die dem Kunden gehörenden

Gegenstände hat der Kunde dabei mitzunehmen. Unterlässt der Kunde diese Pflicht

nach 3 Werktagen oder verweigert diese ausdrücklich schon früher, so ist Plaza Cubes

berechtigt den Arbeitsplatz anderweitig zu nutzen und diese Nutzung mit sämtlichen

verfügbaren Mitteln entsprechend vorzubereiten. Die ggf. dabei entstehenden Kosten

gehen zu Lasten des Kunden. Plaza Cubes berechnet für eine fristlose Kündigung eine

Gebühr von € 55 und ist berechtigt, dem Kunden den Zutritt zum Business-Center und

den Büros zu untersagen. Ein Betreten zum Mitnehmen der dem Kunden gehörenden

Gegenstände ist erlaubt. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen

nach Ablauf der Kündigungsfristen entsprechend.

Im Falle der fristlosen Kündigung durch Plaza Cubes werden bei Büroserviceverträgen

mit Befristung oder Mindestlaufzeit die für die gesamte Laufzeit des Vertrages noch

ausstehenden Vergütungen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung sofort fällig und

zahlbar. Bei Büroserviceverträgen ohne Befristung werden drei Monatsgebühren für

Schadenersatzforderungen festgesetzt. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit eines

Gegenbeweises zum entstandenen Schaden vorbehalten.

Tagesbuchungen, wie Tagescoworker, Meetingräume

oder private Büroräume sind bis 48 Stunden vor

Buchungsbeginn kostenfrei stornierbar. Danach wird

eine Ausfallpauschale von 100% berechnet.

8. Aufrechnung / Minderung

Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners wegen eigener

Ansprüche gegen Forderungen, die nicht unbestritten oder rechtskräftig sind, ist

ausgeschlossen. Der Kunde kann die aus den mit ihm abgeschlossenen Verträgen

zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten, übertragen noch verpfänden.

Ein Minderungsrecht der Servicevergütung hat der Kunde ebenfalls nur dann, wenn es

unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

9. Nutzung des Internetzugangs über WLAN durch den

Kunden/Gefahren der WLAN-Nutzung/Haftungsbeschränkung/

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Plaza Cubes unterhält in seinem Objekt einen Internetzugang über WLAN. Plaza Cubes

gestattet dem Kunden für die gesamte Mietdauer eine Mitbenutzung des

WLAN-Zugangs zum Internet. Der Kunde hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des

WLANs zu gestatten.

Plaza Cubes gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder

Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Plaza Cubes ist jederzeit

berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer

zuzulassen und den Zugang des Kunden ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken

oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder

wurde, soweit Plaza Cubes deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses

nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.

Plaza Cubes behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den

Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B.

gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Der Kunde verpflichtet sich, seine

Zugangsdaten geheim zu halten. Plaza Cubes hat jederzeit das Recht, Zugangscodes

zu ändern.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet

ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des

WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher

möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Plaza Cubes weist ausdrücklich darauf

hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.)

bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs

erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Für Schäden an digitalen

Medien des Kunden, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt

Plaza Cubes keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von Plaza Cubes und/

oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen

kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst

verantwortlich. Besucht der Kunde kostenpflichtige Internetseiten oder geht er

Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist

verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

Der Kunde wird insbesondere:

• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen

Inhalten nutzen;

• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder

zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von

Filesharing-Programmen;

• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder

verbreiten;

• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen

Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Kunde stellt Plaza Cubes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die

auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Kunden und/oder auf

einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch

auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und

Aufwendungen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass eine solche

Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er Plaza Cubes

auf diesen Umstand hin.

Die Nutzung von Internetseiten mit pornografischem Inhalt jeder Art ist dem Kunden

nicht gestattet.

10. Haftung

Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch seine Angehörigen, Mitarbeiter,

Lieferanten und Handwerker schuldhaft oder fahrlässig verursacht wurden. Verursachte

Schäden sind Plaza Cubes gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Haftungsansprüche

erlöschen, wenn sie im Falle der Ablehnung durch Plaza Cubes oder deren

Versicherungsgesellschaft nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend

gemacht werden.

Plaza Cubes haftet nur für diejenigen Schäden, die der Kunde durch vorsätzliche oder

grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens Plaza Cubes erleidet. Diese Haftung ist auf

einen Höchstschadensersatzbetrag in Höhe von € 25.000 begrenzt. Eine Haftung für

mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Ausschluss oder die

Einschränkung von Ansprüchen gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens,

des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen

Pflichtverletzung der Plaza Cubes oder seiner gesetzlichen Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen herrühren. Plaza Cubes haftet nicht für Unterbrechungen der

vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Streik,

Aussperrung oder höhere Gewalt. Ebenso haftet Plaza Cubes nicht für

Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die

Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen

sowie evtl. Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des

Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die Plaza Cubes keinen

Einfluss hat. Insbesondere haftet Plaza Cubes nicht für Ansprüche, die auf inhaltlichen

Fehlern bei der Bearbeitung von nur mündlich oder fernmündlich erteilten Aufträgen und

Mitteilungen beruhen, die auf andere Auftraggeber des Kunden beruhen sowie darauf

beruhen, dass von dem Kunden oder in seinem Auftrag benutzte, entwickelte, gefertigte,

vertriebene, geänderte oder empfohlene EDV-Programme und/oder EDV-Systeme

(Software/Hardware) Kalenderdaten nicht oder nicht richtig erkennen oder nicht richtig

verarbeiten. Dies gilt insbesondere für Haftpflichtansprüche, die bei Änderungs-,

Prüfungs- und Wartungsarbeiten sowie bei Beratungen/Bewertungen auf eine

Unterlassung zurückzuführen sind.

Gegenstände, die der Kunde in die Büroräume einbringt, können nach geltendem

Versicherungsrecht nicht durch Plaza Cubes versichert werden. Für Verlust oder

Beschädigung haftet der Kunde selbst.

Der Kunde unterliegt der Verpflichtung, einen Schaden, für den er Plaza Cubes

ersatzpflichtig machen will, Plaza Cubes unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich

anzuzeigen.

11. Änderungen der Rechtsform, Veräußerung des Betriebes

Änderungen im Handelsregister, der Gewerbeanmeldung, den Vertretungsverhältnissen

oder in anderen, für die Vertragsverhältnisse wichtigen Zusammenhängen, hat der

Kunde Plaza Cubes unverzüglich anzuzeigen.

Ändert der Kunde die Rechtsform seines Unternehmens von einem Einzelunternehmen

oder einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, so bleibt davon die

persönliche Haftung des Kunden für sämtliche Pflichten aus dem Vertrag unberührt. Es

ist eine Zusatzvereinbarung zu treffen, nach der die Kapitalgesellschaft dem

bestehenden Vertrag auf Kundenseite beitritt.

Bei der Veräußerung des Betriebes des Kunden oder eines Teiles davon bedarf es,

wegen des Überganges dieses Vertrages auf den Rechtsnachfolger, einer vorherigen

Vereinbarung mit Plaza Cubes. Ein Anspruch auf Übergang dieses Vertrages besteht

nicht. Ohne eine Übergangsvereinbarung bleibt Plaza Cubes die persönliche Haftung

des Kunden bestehen.

12. Preisvorbehalt

Ändern sich Mieten, Nebenkosten, Gehälter und sonstige Kosten, so ist Plaza Cubes

berechtigt, eine an die Teuerungsrate angepasste, angemessene Preisänderung der

Zusatzleistungen vorzunehmen, ohne dass der Vertrag gekündigt werden muss.

13. Schriftformerfordernis, salvatorische Klausel

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.

Etwaige Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden sowie Änderungen und

Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn Plaza Cubes diese schriftlich

bestätigt hat. Sollte eine der Bestimmungen eines Vertrages ganz oder teilweise

rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

dadurch nicht berührt. Anstelle einer solchen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung,

die bei verständiger Würdigung des Vertrages dem Willen der Vertragspartner am

nächsten kommt. Beruht die Unwirksamkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung,

so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie für die Frage des

Bestehens dieses Vertrages ist der Geschäftssitz von Plaza Cubes. Es gilt das Recht

der Bundesrepublik Deutschland und die deutschsprachige Version des Vertrages.